Antragsberechtigte

Eine „Förderung unternehmerischen Know-hows für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe durch Unternehmensberatungen" können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe in Anspruch nehmen, die

 

a) seit mindestens einem Jahr am Markt bestehen und

b) weniger als 250 Personen beschäftigen und

c) einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.

 

Das Unternehmen darf die Voraussetzung für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme zusammen mit einem Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen nicht überscheiten.

 

Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf

  • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberaterin oder -berater, als Wirtschaftsprüferin oder -prüfer, als Steuerberaterin oder -berater, als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt oder als vereidigte Buchprüferin oder -prüfer tätig sind oder tätig werden wollen;
  • Unternehmen, an denen Religionsgemeinschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe einer solchen mit Mehrheit beteiligt sind;
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder gegen die eine Zwangsvollstreckung eingeleitet oder betrieben wird. Dasselbe gilt für Antragsteller, und sofern der Antragsteller eine juristische Person ist, für den Inhaber der juristischen Person, wenn diese eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung oder § 284 Abgabenordnung 1977 abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind;
  • gemeinnützige Unternehmen und Vereine sowie Stiftungen;
  • Unternehmen, die über die Beratung mit dem Berater im Rechtsstreit liegen.

 

Zu beachten ist des Weiteren, dass Beratungen von Unternehmen, z.B. Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung oder der Fischerei und Aquakultur, oder zu Inhalten, die gemäß Art. 1 der VO (EG) Nr. 1998/2006 ausgeschlossen sind, nicht gefördert werden können.

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