Wer kann das Gründercoaching in Anspruch nehmen?
Gründer und junge Unternehmen Die Gründung oder Übernahme darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Beratung vor der Gründung kann nicht gefördert werden.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Das maximal förderfähige Tageshonorar (netto) beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden.
Insgesamt werden höchstens 6.000 Euro gefördert.
Bezogen auf diese förderfähigen Kosten erhalten Unternehmen folgende Zuschüsse:

* 75 % in den neuen Bundesländern (außer "Phasing Out"-Regionen)
* 50 % in den alten Bundesländern einschließlich Berlin (außer "Phasing Out"-Region Lüneburg)
* 75 % in den "Phasing Out"-Regionen Halle, Leipzig, Südwestbrandenburg und Lüneburg

Wo kann der Antrag gestellt werden?
Seit dem 01.10.2009 muss der Antrag beim Gründercoaching Deutschland online erfasst werden. Alle Daten, die über die Antragsplattform eingegeben werden, werden automatisch in ein PDF-Antragsformular übertragen. Dieser Antrag bildet die Grundlage für die Antragstellung beim Regionalpartner, der für Sie als erster Ansprechpartner fungiert. Der Regionalpartner leitet den Antrag anschließend weiter an die KfW.

Hier finden Sie uns

PEB Praxisberatung GbR

Eper Str. 20a

48599 Gronau (Westf.)

Für Fragen oder Terminvereinbarungen erreichen Sie uns unter der folgenden Telefonnummer:


+49 2562 9919173

 

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