Beratungsanforderungen

Die „Förderung unternehmerischen Kow-hows durch für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe durch Unternehmensberatungen" unterstützt konzeptionelle Beratungsleistungen. Konzeptionell ist eine Beratung, wenn sie der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer Entscheidungshilfe bietet. Dies ist dann der Fall, wenn der Berater eine Analyse im Rahmen des Beratungsauftrages durchführt, Schwachstellen und deren Ursachen feststellt sowie darauf aufbauend Vorschläge zur Verbesserung einschließlich konkreter Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis vorlegt.

 

Ablauf einer konzeptionellen Beratung:

 

Die Beraterin / der Berater

  • bespricht die speziellen Probleme mit der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer und verschafft sich einen ersten Eindruck über die Unternehmenssituation.
  • stellt den Ist-Zustand des Unternehmens fest. Er nimmt den Betrieb oder einen Teilbereich kritisch unter die Lupe.
  • analysiert die Ist-Situation des Unternehmens im Rahmen des Beratungsauftrages (= Analyse).
  • untersucht sorgfältig die Ursachen der einzelnen Schwachstellen (= Benennung der Schwachstellen und deren Ursachen).
  • erarbeitet darauf aufbauend Verbesserungsvorschläge (= Handlungsempfehlungen) und Anleitungen zur Umsetzung der Vorschläge in die betriebliche Praxis.

Eine konzeptionelle Beratung darf sich folglich nicht auf eine Analyse und die Schwachstellenbennung beschränken, selbst wenn sie von hervorragender Qualität sein sollte.

 

Handlungsempfehlungen

Die Entwicklung konkreter Handlungsempfehlungen ist eine entscheidende Bewilligungsvoraussetzung. Das beratene Unternehmen benötigt überzeugende, betriebsbezogene und vor allem realisierbare Verbesserungsvorschläge zur Lösung seiner Probleme. Verbesserungsvorschläge müssen konkrete Aussagen dazu enthalten, was vom Unternehmen zu tun ist und wie die einzelnen Vorschläge in die betriebliche Praxis umgesetzt werden können.

 

Anleitungen zur Umsetzung in die Betriebspraxis

Die Anleitungen zur Umsetzung in die Betriebspraxis sollen sicherstellen, dass das beratene Unternehmen sich selbst helfen kann (Hilfe zur Selbsthilfe). Sie müssen daher festlegen, wie die Vorschläge in die betriebliche Praxis umgesetzt werden sollen, also detaillierte Hinweise auf die zu ergreifenden konkreten Maßnahmen geben.

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