Antragsfrist

 

Antragsteller ist immer das beratene Unternehmen. Dieses bestätigt auf seinem Unternehmerprofil alle antragsrelevanten Angaben. Das Unternehmerprofil ist lokal auf Ihrem Rechner gespeichert. Alle künftigen Anträge müssen über dieses Profil abgewickelt werden. Für die Aktualität der Daten auf dem Profil sowie die hier gemachten Angaben ist die Unternehmerin/der Unternehmer voll verantwortlich.

Der elektronische  Antrag ist spätestens 3 Monate nach Abschluss der Beratung über die zur Verfügung gestellte Antragssoftwar einer Leitstelle zu übersenden. Leitstellen sind Einrichtungen der Spitzenorganisationen und -verbände der Wirtschaft und werden als sog. Verwaltungshelfer tätig. Die Leitstelle kann frei ausgewählt werden. Sie prüft die Anträge und leitet sie mit einer Empfehlung an das BAFA weiter.

 

Andere Formulare, wie z. B. das  bisherige Formular sowie unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.

Der elektronische Antrag besteht aus

  • dem elektronisch generierten Antragsformular,
  • dem hochgeladenem Beratungsbericht,
  • der hochgeladenen Beraterrechnung,
  • dem hochgeladenem Kontoauszug als Zahlungsnachweis und
  • den bereits erhaltenen "De-minimis" Bescheinigungen des Antragstellers.

Diese Unterlagen sind in Papierform (im Original) bis zum 31.12.2025 vom Antragsteller aufzubewahren und auf Nachfrage den Prüfungsinstanzen vorzulegen.

Hier finden Sie uns

PEB Praxisberatung GbR

Eper Str. 20a

48599 Gronau (Westf.)

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