Fördervoraussetzungen:
- Unternehmen mit weniger als 250 Bschäftigten(Auszubildene bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt, Teilzeitkräfte- auch geringfügige Beschäftigte-
sind anteilig zu berücksichtigen) als natürliche und juristische Personen des privaten Rechts mit Ausnahme von juristischen Personen des privaten Rechts, an denen Bund, Länder und/oder
Gemeinden/Gemeindeverbände zu mehr als 50% beteiligt sind.
- Sitz und Arbeitsstätte der zu beratenden Unternehmens liegen in Nordrhein Westfalen.
- Beschäftigung mindestens einer/eines vollzeitbeschäftigten sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerin/Arbeitnehmers (Unternehmen mit ausschließlich
geringfügig Beschäftigten und/oder Auszubildenen werden nicht gefördert).
- Einverständniserklärung der betrieblichen Interessenvertretung (soweit vorhanden)
- Unternehmen älter als 5 Jahre
- Nachweis der Beratung des Unternehmens bei einer Beratungsstelle für Potentialberatung, die vor Beginn der Potentialberatung stattgefunden hat.
- Eingang des Antrags auf Förderung der durchgeführten Potentialberatung bei der Bewilligungsbehörde innerhalb eines Zeitraums von 9 Monaten nach der
Beratung in der Beratungsstelle für Potentialberatung (Ausschlussfrist!)
Soweit bei der Förderung beantragten Potentialberatung der zulässige Umfang an Beratungstagen nicht ausgeschöpft ist, kann eine weitere Potentialberatung gefördert
werden, wenn:
- hierdurch die maximale Anzahl von 15 Beratungstagen nicht überschritten wird und
- die notwendige Beratung in der Beratungstelle für Potentialberatung innerhalb von 12 Monaten nach dem Beratungstermin zu vorhergehenden
Potentialberatung erfolgt. (bei der Beratung muss der Handlungsplan der vorhergehenden Potentialberatung vorliegen)
Eine weitere Potentialberatung mit einem Umfang von maximal 15 Beratungstagen kann gefördert werden, wenn die Beratung in der Beratungsstelle für Potentialberatung
frühstens 36 Monate nach Bewilligung der letzten Potentialberatung (Datum des Bewilligungsbescheides) stattgefunden hat.