Antragsfrist
Antragsteller ist immer das beratene Unternehmen. Dieses bestätigt auf seinem Unternehmerprofil alle antragsrelevanten Angaben. Das Unternehmerprofil ist lokal auf Ihrem Rechner gespeichert. Alle künftigen Anträge müssen über dieses Profil abgewickelt werden. Für die Aktualität der Daten auf dem Profil sowie die hier gemachten Angaben ist die Unternehmerin/der Unternehmer voll verantwortlich.
Der elektronische Antrag ist spätestens 3 Monate nach Abschluss der Beratung über die zur Verfügung gestellte Antragssoftwar einer Leitstelle zu übersenden. Leitstellen sind Einrichtungen der Spitzenorganisationen und -verbände der Wirtschaft und werden als sog. Verwaltungshelfer tätig. Die Leitstelle kann frei ausgewählt werden. Sie prüft die Anträge und leitet sie mit einer Empfehlung an das BAFA weiter.
Andere Formulare, wie z. B. das bisherige Formular sowie unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.
Der elektronische Antrag besteht aus
Diese Unterlagen sind in Papierform (im Original) bis zum 31.12.2025 vom Antragsteller aufzubewahren und auf Nachfrage den Prüfungsinstanzen vorzulegen.