Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Erhöhter Zuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit als Baustein im Gründercoaching Deutschland
Wer kann einen Zuschuss erhalten?
Gründer und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) erhalten. Diese besondere Förderung kann innerhalb des ersten Jahres nach der
Gründung beantragt werden. Beratungen vor der Gründung können über dieses Programm nicht gefördert werden.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Maximal 3.600 Euro
90 % des Beratungshonorars werden bundesweit als Zuschuss gezahlt. Das Netto-Gesamthonorar darf 4.000 Euro nicht überschreiten. Das maximal förderfähige Tageshonorar des Beraters beträgt 800 Euro
(netto).
Wo kann der Antrag gestellt werden?
Seit dem 01.10.2009 muss der Antrag beim Gründercoaching Deutschland online erfasst werden. Alle Daten, die über die Antragsplattform eingegeben werden, werden automatisch in ein PDF-Antragsformular
übertragen. Dieser Antrag bildet die Grundlage für die Antragstellung beim Regionalpartner, der für Sie als erster Ansprechpartner fungiert. Der Regionalpartner leitet den Antrag anschließend weiter
an die KfW.